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Katharina Dröge
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Frage von Hans S. •

Frage an Katharina Dröge von Hans S. bezüglich Jugend

Auf der Messenger-App "Kik" bin ich in Anwesenheit von zwei Freunden auf eine in unseren Augen sehr verdächtige öffentliche Chatgruppe mit Namen "FreundschaftplusNRW" gestoßen. Auf den Bildern der Mitglieder konnte man eindeutig erkennen, dass es sich um Minderjährige und ältere Personen handelt.
Zudem ist auf dem Anzeigebild ein Sugardaddy mit Geld abgebildet und der Titelsatz der Gruppe lautet: "Daten und Spaß haben". In dem Kontext braucht man nicht viel Interpretationsgabe, um zu erkennen was sich dahinter verbergen könnte.
Nachdem wir uns als 14 jähriges Mädchen ausgaben, haben sich nach kurzer Zeit die Verdächtigungen verhärtet.
Das melden beim Anbieter Kik, scheint leider eine aussichtslose Sache zu sein, da dieser laut einigen Zeitungsberichten, den anonymen Chatraum schützen möchte und nur in äußersten Fällen, Meldungen ernst nimmt. Zudem verweist der Messengerdienst auf die Polizei, die jedoch ebenfalls erst handlungsfähig werden kann, wenn es bereits zu einer Straftat gekommen ist. Das ist auch verständlich, jedoch wollte ich die Chat-Gruppe bzw. Den Messenger an eine Jugendschutz-Meldestelle weiterleiten. Wir wurden immer wieder auf eine Polizeiwache hingewiesen, bei deren Besuch uns nur mit bedauern begenet wurde und mir durch die Blume gesagt wurde, ich solle doch noch mit dem vermeintlich Perversen weiterschreiben um dann eine kriminelle Handlung, wie ein Penisbild oder kinderpornographische Inhalte zu provozieren.
Ich bin entrüstet darüber, dass es scheinbar nicht mal eine Meldestelle für so etwas gibt. Eine Art Meldestelle im Netz könnte auch Druck auf den Messengerdienst ausüben, bei häufenden Meldungen von deren Plattform. Wie kann es sein das Bürger den Job der Polizei machen müssen und solch offensichtliche Hinweise scheinbar keinen interessieren? Mehr Aufklärung um das Thema Pädokriminalität würde mich auch freuen.
Halten sie es für gut, dass die Meldefunktion bei der Plattform, wie auch z.B. bei Facebook endet?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch. Sie haben Recht, die schwerwiegenden Probleme mit Pädophilen und kinderpornografischen Inhalten auf Messenger-Apps, wie z.B. Kik, sind schon länger bekannt. Trotzdem ist eine Verfolgung der Personen, wie auch Ihre Schilderungen wieder zeigen, extrem schwierig. Selbst wenn schon eine Straftat verübt wurde, ist eine Verfolgung der Straftat oft nicht einfach, da Apps wie Kik den Nutzern ein hohes Maß an Anonymität bieten und oft keine Telefonnummern oder ähnliches hinterlegt werden müssen. Eine Möglichkeit besteht darin den jeweiligen Messengerdienst bei jugendschutz.net zu melden ( https://www.jugendschutz.net/hotline/ ). Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet. Diese Stelle kann die Beschwerden zwar auch nur prüfen, hat jedoch Zugang zu Schwerpunktermittlungsgruppen der Polizei, und auch nochmal einen anderen Zugang zum Anbieter.

Es ist wichtig die Verbreitung der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet durch die konsequente Löschung der entsprechenden Inhalte effektiv zu bekämpfen und diese strafbaren Inhalte schnellstmöglich und unwiderruflich aus dem Netz zu entfernen. Die Maßnahmen dürfen sich demnach nicht bloß auf die Löschung von Inhalten im Internet, die strafbare Handlungen dokumentieren, beschränken. Ziel einer mehrdimensional angelegten Strategie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen muss eine Verhinderung dieser - später im Netz dokumentierten - Straftaten sein.

Wir Grünen fordern deshalb die unverzügliche und unwiderrufliche Löschung von strafbaren Inhalten konsequent weiter zu verbessern. So muss die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net), der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und dem Bundeskriminalamt weiter verbessert werden. Die Strafverfolgung muss intensiviert und optimiert werden.

Die personellen Ressourcen für diesen Bereich beim BKA müssen deutlich aufgestockt werden. Wir appellieren an die Länder hier ebenso zu verfahren und die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften anzustreben.

Aber auch die die Unternehmen, die die Plattformen betreiben, müssen verlässlich funktionierende Kommunikationswege und inländische Zustellungsbevollmächtigte für Beschwerden und Löschungswünsche von Betroffenen sicherstellen, ebenso für Anfragen von Ermittlungsbehörden. Heute scheitert oftmals sogar die Zustellung, weil zum Beispiel Facebook offiziell kein Büro in Deutschland hat. Gegebenenfalls bedarf es einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung, auf deren Notwendigkeit auch die Justizministerkonferenz bereits hingewiesen hat. Zudem brauchen wir neben bestehenden, weitere unabhängige Vermittlungsinstanzen und die Bereitschaft der Unternehmen, einen Ombudsmann/eine Ombudsfrau zu benennen und diese in die entsprechenden Gremien zu entsenden. Es braucht zudem wirksame Sanktionen, wenn Dienstleister unmittelbar gegen die genannten Sorgfaltspflichten verstoßen oder ihre entsprechenden Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen verletzen. Dann müssen empfindliche Bußgelder verhängt werden, deren Höhe die wirtschaftliche Lage der Dienstleister erfassen und dabei insbesondere an die Umsätze anknüpfen muss. Auch an Gewinnabschöpfungen ist zu denken.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge

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