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unsere Kritik am Gesetzentwurf und unsere Position zur Verbesserung der Situation der Krankenhäuser können Sie in unserem Entschließungsantrag nachlesen, den wir in den Bundestag eingebracht haben: https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013412.pdf.

Auch ich und wir als CDU, erkennen die finanziellen Herausforderungen, vor denen die Stadt Grevenbroich und ihre Einrichtungen stehen, an. Umso entschiedener treten wir gegen derartige Pläne für einen Neubau des Rathauses unter diesen Gegebenheiten ein.

Das KHVVG wird die Versorgung im stationären Bereich in der Somatik verbessern. Gleichzeitig setze ich mich auch für eine bessere psychotherapeutische, psychiatrische und psychosoziale Versorgung außerhalb der somatischen Kliniken ein.

Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.

Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.