Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jonas H. • 04.12.2024
Antwort von Heidi Reichinnek Die Linke • 09.12.2024 unsere Kritik am Gesetzentwurf und unsere Position zur Verbesserung der Situation der Krankenhäuser können Sie in unserem Entschließungsantrag nachlesen, den wir in den Bundestag eingebracht haben: https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013412.pdf.
Frage von Anna S. • 03.12.2024
Antwort von Heike Troles CDU • 03.12.2024 Auch ich und wir als CDU, erkennen die finanziellen Herausforderungen, vor denen die Stadt Grevenbroich und ihre Einrichtungen stehen, an. Umso entschiedener treten wir gegen derartige Pläne für einen Neubau des Rathauses unter diesen Gegebenheiten ein.
Frage von Hildegard P. • 17.11.2024
Antwort von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.12.2024 Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.
Frage von Hildegard P. • 17.11.2024
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.01.2025 Das KHVVG wird die Versorgung im stationären Bereich in der Somatik verbessern. Gleichzeitig setze ich mich auch für eine bessere psychotherapeutische, psychiatrische und psychosoziale Versorgung außerhalb der somatischen Kliniken ein.
Frage von Hildegard P. • 08.11.2024
Antwort von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.11.2024 Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.
Frage von Hildegard P. • 08.11.2024
Antwort von Emmi Zeulner CSU • 21.11.2024 Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.