Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.06.2024 von Carmen Wegge SPD
Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD
In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Antwort 19.04.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Empfehlung der Expertengruppe, den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 ng zu erhöhen und ein neues Testverfahren zu etablieren, begrüße ich sehr.
Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Antwort 01.03.2024 von Sepp Müller CDU
Als ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates sowie des Kreistages wurde ich auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze verpflichtet.
Antwort 08.07.2024 von Stefan Gelbhaar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angerufen.