
Die Kritik der Verbraucherzentrale ist uns bekannt. Hier sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auf eine gesetzeskonforme Umsetzung zu achten.
Die Kritik der Verbraucherzentrale ist uns bekannt. Hier sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auf eine gesetzeskonforme Umsetzung zu achten.
Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Frage juristischen Rat zu suchen.
Bei rein privaten Blogs kann eine Impressumspflicht entfallen. Bei öffentlichen Blogs und Webseiten scheint die Pflicht zur Angabe eines Impressums unumgänglich zu sein.
Das kann in der Tat ein Problem sein, ich nehme das Thema gerne mal mit.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.