Unionale Frage an Sie: Wie viele Meldungen gem. Art. 33-34 DSGVO resp. Art. 30-31 JI-Richtlinie hat der für die Verarbeitung Verantwortliche Ihrer datenverarbeitenden Fraktion seit 25.5.18 veranlasst?
Wie viele Meldungen gem. Art. 33-34 DSGVO resp. Art. 30-31 JI-Richtlinie hat der für die Verarbeitung Verantwortliche Ihrer Fraktion seit dem 25.5.18 veranlasst?
Die DSGVO gilt bekanntlich sowohl in Petitionsausschüssen von Landtagen (https://tinyurl.com/29ypa39n), wie - bzw. die JI-Richtlinie - in Untersuchungsausschüssen von Parlamenten (https://tinyurl.com/ybv5pbnw) und ist im Lichte dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechungslinie nichts für den Ausschluss von bestimmten Datenverarbeitungen - jedenfalls ohne eng definierte legislative Zielrichtung - in Landtagsfraktionen erkennbar.
Betroffenen steht nach EuGH - https://tinyurl.com/43dvn4mr - auch mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD nach JI-Richtlinie ein anderweitiger wirksamer, gerichtlich überprüfbarer Rechtsbehelf über die Aufsicht zu.
Wo kann man mehr (als hier: https://tinyurl.com/2s4xre9b) über Informationspflichten Ihrer Fraktion im Landtag gem. Art. 13-14 DSGVO, Art. 13 JI-Richtlinie nachlesen?