Wie viele Meldungen gem. Art. 33-34 DSGVO resp. Art. 30-31 JI-Richtlinie hat der für die Verarbeitung Verantwortliche Ihrer datenverarbeitenden Fraktion seit dem 25.5.2018 veranlasst?
Wie viele Meldungen gem. Art. 33-34 DSGVO resp. Art. 30-31 JI-Richtlinie hat der für die Verarbeitung Verantwortliche Ihrer Fraktion seit dem 25.5.18 veranlasst?
Die DSGVO gilt bekanntlich sowohl in Petitionsausschüssen von Landtagen (https://tinyurl.com/29ypa39n), wie - bzw. die JI-Richtlinie - in Untersuchungsausschüssen von Parlamenten (https://tinyurl.com/ybv5pbnw) und ist im Lichte dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechungslinie nichts für den Ausschluss von bestimmten Datenverarbeitungen - jedenfalls ohne eng definierte legislative Zielrichtung - in Landtagsfraktionen erkennbar.
Betroffenen steht nach EuGH - https://tinyurl.com/43dvn4mr - auch mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD nach JI-Richtlinie ein anderweitiger wirksamer, gerichtlich überprüfbarer Rechtsbehelf über die Aufsicht zu.
Wo kann man mehr (als hier: https://tinyurl.com/2s4xre9b) über Informationspflichten Ihrer Fraktion im Landtag gem. Art. 13-14 DSGVO, Art. 13 JI-Richtlinie nachlesen?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne verweise ich Sie auf die Datenschutzerklärung auf der Website der Grünen Landtagsfraktion NRW. Dort finden Sie alle Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems