Frage von Kathrin L. • 03.08.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um Familien und auch Alleinerziehende zu entlasten, werden wir das Kindergeld und auch die Kinderfreibeträge anheben
Auch das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen
Was das Kindergeld betrifft, so gilt es als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.