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Hubertus Heil
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Frage von Rainer S. •

Wird das Kindergeld beim Bürgergeld mit verrechnet

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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