Antwort 14.08.2023 von Thorsten Frei CDU
Auch für mich ist das kaum nachzuvollziehen, warum man den eigenen Dreck einfach liegen lassen muss.
Auch für mich ist das kaum nachzuvollziehen, warum man den eigenen Dreck einfach liegen lassen muss.
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die Tabaksteuer ist eine nicht zweckgebundene Steuer, die in den Bundeshaushalt fließt. Aus diesem Gesamthaushalt wird auch der Steuerzuschuss für die Krankenkassen bezahlt.
Diese Kosten sind wohl ebensowenig enthalten wie die Kosten für Krankenversicherung bei Süßigkeiten.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an Ihre Stadtverwaltung zu wenden, die für die Straßenreinigung zuständig ist.