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Die Ergänzung der Sperrklausel durch eine Ersatzstimme ist hier kein Teil davon, da wir das im Rahmen des erneuerten Wahlgesetzes an dieser Stelle nicht als ein geeignetes Instrument angesehen haben.
Die Diskussionen im Parlament und in der Öffentlichkeit haben uns jedoch davon überzeugt, dass eine solche Lösung aufgrund ihrer Komplexität auf Akzeptanz- und Legitimationsprobleme stoßen würde.
Eine Einführung einer solchen zweiten Listenstimme im Sinne einer Ersatzstimme lehnen wir ab.
Laut Koalitionsvertrag sollen die internen Strukturen der DB effizienter und transparenter gestaltet werden.