Antwort 23.09.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht
Die Frage, ob der Prozess strafrechtlich einwandfrei und fair war, lässt sich von außen nur schwer beurteilen
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Sehr geehrte Frau Schmidt,