100.000 € für mehr Demokratie
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(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Die LINKE war im Bundestag über viele Jahre die einzige Fraktion, die beharrlich und am Beginn auch allein auf weiter Flur gemeinsam mit den Betroffenen gegen die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen gekämpft hat. (...)