Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
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Wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD als Partei verbieten würde, führte das auch zum Mandatsverlust ihrer Abgeordneten im Bundestag.
Dieser Fall ist eindeutig rechtlich geregelt: Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes verliert ein Bundestagsabgeordneter sein Mandat, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellt, der er angehört.
Danke für Ihre Fragen, die bereits in der Presse öffentlich beantwortet wurden.
Als Volkspartei haben wir selbstverständlich den Anspruch, ein politisches Angebot für alle Menschen in unserem Land zu machen. Das schließt selbstverständlich ein, dass wir auch potentielle Wähler der AfD ansprechen, um diese mit unseren Überzeugungen und unserer Politik überzeugen und gewinnen zu können.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.