Antwort 27.06.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, verbindlichere Regeln für Rüstungsexporte zu schaffen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, verbindlichere Regeln für Rüstungsexporte zu schaffen.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Ich habe dem Rückführungsverbesserungsgesetz nicht zugestimmt
Die ursprünglich angedachte Abgabe durch staatliche Stellen wäre aus meiner Sicht zu präferieren gewesen, verstößt aber gegen EU-Recht. Anstatt an dieser Stelle anzusetzen, wurde ein, meiner Meinung nach, schlechter Kompromiss verabschiedet.