Antwort 08.07.2024 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu diesen Ungerechtigkeiten gehört auch die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften seit 2021.
Zu diesen Ungerechtigkeiten gehört auch die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Termingeschäften seit 2021.
Als CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns weiterhin für die Aufhebung dieser Verlustverrechnungskreise ein.
Der Beschluss bestärkt uns in unserer Auffassung und gibt dem Thema Aufwind. Wir werden bei unseren Ampelpartnern für eine entsprechende Verbesserung werben.
Jedoch ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
Auch wir in der FDP-Bundestagsfraktion halten die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften weiterhin für verfassungsrechtlich problematisch und weisen darauf auch regelmäßig unsere Koalitionspartner hin.