Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bezweifelt in einem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer. Wann plannen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG)?
Sehr geehrter Herr S.,
Das Aktienbinding (20 Abs. 6 Satz 4 EStG) liegt bereits seit über 2 Jahren dem BVerfG vor (2 BvL 3/21). Nun gibt es einen Beschluss des FG im Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1-V-1674/23), in dem die Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer (20 Abs. 6 S. 5 EStG) bezweifelt wird.
Darüber berichtet die Presse: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-cfds-hoffnung-fuer-anleger-19468781.html
"256 Prozent Steuer" kann man lesen.
Es gibt bereits ein Buch, das mit Grundschulmathematik nachweist, dass die Bindingsteuer bis zu "UNENDLICH" Prozent Steuer führt.
Link: https://www.amazon.de/dp/B0CT4134HC/
Dr. jur. Christoph Juhn, Beste Steuerberater 2023 (Handelsblatt), stellt einen Fall vor, bei dem es NULL Gewinn gab und das Finanzamt dennoch eine Rechnung in Höhe von 4 MILLIONEN EUR ausgestellt hat.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=styzoO6afzk
Die Frage noch mal: Wann plannen Sie die Abschaffung der Bindingsteuer?
(Rückwirkend ab dem 1.1.2021)

