(...) Parlamente müssen aber auch in außergewöhnlichen Notlagen einer Pandemie oder Naturkatastrophe beschluss- und handlungsfähig bleiben. Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass im Rahmen solcher außergewöhnlichen Notlagen einer Pandemie oder Naturkatastrophe Eingriffe hoher Intensität in Grundrechte stattfinden (...)
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Antwort 01.12.2020 von Katrin Schmidberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.11.2020 von Christian Lindner FDP
(...) Eine freiheitliche Demokratie muss Kritik an Politikern als auch Kritik an religiösen Figuren aushalten können, hier gibt es keinen Unterschied. (...)
Antwort 23.11.2020 von Stephan Brandner AfD
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind klar in Art. 5 Abs. 2 GG definiert. (...)
Antwort 23.11.2020 von Gregor Gysi Die Linke
(...) Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden dort überschritten, wo die Rechte Dritter als unzulässig beeinträchtigt werden (...)
Antwort 12.01.2021 von Ralph Brinkhaus CDU
(...) Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. (...)
Antwort 19.11.2020 von Lothar Binding SPD
(...) Freiheit wie Meinungsfreiheit enden für mich dort, wo sie die gleichen Freiheitsrechte des anderen Menschen berühren. (...)