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Auf die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften habe ich als Abgeordneter keinen unmittelbaren Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass der Abschluss für den TV-L nicht schlechter als für den TVöD ausfällt.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Natürlich muss es in einem pluralistischen und freiheitlichen Rechtsstaat staatlich gesetzte Grenzen und Verbote geben. Anders kann man eine solche Gesellschaft nicht organisieren.
Ja, ich bin auch dafür einen Verbotsantrag zu prüfen.