Frage von Erhard J. • 11.05.2023

Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
Dies verringert den Machtmissbrauch und erhöht das Vertrauen der Bürger in die Politik.
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.