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Grundsätzlich kann eine Einzelperson gegen die Europäische Union oder eine ihrer Behörden oder Institutionen klagen bzw. Schadensersatz fordern, wenn
1) ein Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden ist
2) durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde
3) und ein direkter Zusammenhang besteht.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Die Unabhängigkeit der Justiz muss in unserem Rechtsstaat gewährleistet sein
Denn als Fortschrittskoalition ist unser Leitgedanke in der Drogenpolitik klar: Mehr Prävention statt Bestrafung, mehr Aufklärung statt Repressalien.