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Marco Buschmann
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Frage von Jochen T. •

Interessant wäre zu wissen, wie es möglich ist, dass ein "einzelner Abgeordneter" eine solche „Ausarbeitung“ von der genannten Unterabteilung anfordern kann?

Es geht um die Stellungnahme des „Fachbereich Europa“ des Bundestags zu EU-Recht und Cannabis-Legalisierung.
In Auftrag gegeben hat sie ein CSU-Abgeordneter, der sich nun in seiner Meinung bestätigt sieht, dass eine deutsche Cannabis-Legalisierung völker- und europarechtswidrig wäre. Interessant wäre zu wissen, wie es möglich ist, dass ein einzelner Abgeordneter eine solche „Ausarbeitung“ von der genannten Unterabteilung anfordern kann.Juristisch/Rechtlich dürfte dies so nicht gehen, meines Wissens nach zahlt der Bürger solche Ausarbeitungen schließlich am Ende. Daher gibt es doch auch genaue Regeln für die Abgeordneten was die dürfen und wo Grenzen sind oder bekommen Bayrische Abgeordnete Sonderrechte?
Quelle: https://verfassungsblog.de/neun-seiten-substanzlosigkeit/

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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Wissenschaftlichen Dienste sind Teil der Verwaltung des Deutschen Bundestages und unterstützen die parlamentarische Arbeit. Die Wissenschaftlichen Dienste bearbeiten Aufträge von Abgeordneten und unterstützen diese durch Dokumentationen, Sachstände, Ausarbeitungen und Gutachten. Mit ihrer Fachexpertise tragen sie dazu bei, die Informationsgrundlage der einzelnen Abgeordneten zu verbessern und diese bei der Ausübung ihres Mandats zu unterstützen.

Die parlamentarische Arbeit wurzelt in der Stellung jedes einzelnen Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes. Vergleichbar mit anderen Informations- und Interpellationsrechten gegenüber der Regierung, so handelt es sich auch bei der Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste um ein jedem einzelnen Abgeordneten zustehendes Recht. Darüber hinaus werden die Wissenschaftlichen Dienste aber auch selbständig tätig und befassen sich auch mit Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten („Aktueller Begriff“, „Infobrief“).

Die Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages wieder, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs. Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten parteipolitisch neutral und sachlich objektiv.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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