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Tatsächlich wurde die 100.000 Euro Grenze mit Bedacht gewählt: Schließlich besteht eine 100.000 Euro Grenze bereits seit ihrer Schaffung am 1. Januar 2005 im Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 43 Abs. 5 SGB XII a.F.
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Es geht mir um eine Stärkung von "Fördern und Fordern". 1,9 Mio offene Stellen ggü. 2,5 Mio Arbeitssuchenden muss uns doch ein Alarmruf sein.
Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wurde sich mit Fragen des Hinzuverdiensts noch nicht befasst. Fragen zum Hinzuverdienst im Rahmen des SGB XII und der Anrechnung von Werkstattlohn sind sensible und wichtige Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt separat geprüft werden.
heute war die Debatte und Abstimmung zum Bürgergeld. Wir haben einen Erhöhungsbetrag von 200 Euro gefordert. Leider wurde unser Antrag abgelehnt.