Frage von Marvin S. • 05.08.2021

Antwort ausstehend von Andreas Geisel SPD
Sehr geehrter Herr Kauertz,
bei vielen Grundstücken in Friedrichshain gilt §34 Baugesetzbuch. Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.
Das Leben in den eigenen vier Wänden darf kein Privileg der gesellschaftlichen Eliten sein, sondern muss der Mitte der Bevölkerung zugänglich sein.
Daher können wir zu diesem nicht-bundespolitischen Thema keine Auskunft geben
(...) Hilfreich ist zudem eine kommunale Wärmeplanung, um künftige Herausforderungen rechtzeitig in den Blick zu nehmen. (...)