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Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Vor diesem Hintergrund bin ich entsetzt, mit welcher Leichtfertigkeit versucht wird, das Leben eines missliebigen politischen Gegners existenziell zu zerstören, insbesondere, da das Strafrecht durchaus Instrumente vorsieht, um die staatliche Ordnung zu schützen.
Danke für Ihre Frage. Natürlich können Sie grundsätzlich Mitglied werden. Zu den Einzelheiten klärt Sie gern Ihr Kreisverband vor Ort auf!
Ich sehe hierbei keine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Wie ich auch schon anderen geantwortet habe, das Gesetz kommt. Ab 1. April wird der Konsum von Cannabis entkriminalisiert und legal möglich gemacht.