Frage von Itzhak L. • 13.01.2024

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 18.01.2024
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
Der von Ihnen angeführte Antrag (DS 20/1336) wurde am 19. Mai 2022 namentlich abgestimmt.
Darüber hinaus habe ich bisher keinerlei Einflussnahmeversuche seitens der Bundesregierung auf das Verfahren wahrgenommen und würde diese auch nicht für sinnvoll oder erfolgversprechend erachten.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.