Antwort 27.03.2024 von Paul Ziemiak CDU
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Es gibt keine Minderung der Grundsicherung.
Zwischen natur-identischen und transgenen Sorten unterscheiden. An Bio-Landwirtschaft müssen höhere Standards gelten. Dort auch NGT1-Verbot.
Ein hohes Sozialleistungsniveau sollten für die Menschen angeboten werden, die aufgrund körperlicher/gesundheitlicher Einschränkungen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Wer allerdings nur nicht teilnehmen möchte, sollte keine Förderungen erhalten.