Der Eindruck einer "Hinhaltetaktik" oder gar "Entscheidungsschwäche" des Parlaments verkennt die Realität parlamentarischer Verfahren. Im Gegenteil: Gerade die klar geregelten, formalisierten Abläufe – wie die Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss – sind Ausdruck gelebter rechtsstaatlicher Demokratie.
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Antwort 13.10.2025 von Andrea Lübcke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.10.2025 von Johann Saathoff SPD
Für eine Neuauszählung sehe ich erstmal keine Notwendigkeit. Gern könne wir das in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Antwort 06.10.2025 von Michael Kaufmann AfD
Wenn es begründete Zweifel an einem Wahlergebnis gibt, dann sollten diese ausgeräumt werden.
Antwort 16.10.2025 von Frank Schwabe SPD
Es gibt sehr klare Regelungen dazu, wann eine Neuauszählung in der Bundestagswahl stattzufinden hat

Antwort 07.10.2025 von Marcel Queckemeyer AfD
Die Wahlprüfung erfolgt nach GG Art. 41 durch den Bundestag. Ich stimme der Beschlussempfehlung zu; es gibt keine Grundlage für eine Neuauszählung.
Antwort 10.10.2025 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den wiederholt von der Partei BSW erhobenen Vorwurf, der Wahlprüfungsausschuss arbeite zu langsam oder würde Verfahren verschleppen, weisen wir entschieden zurück.