Ist es Ihrer Meinung nach moralisch i.O., dass Kandidaten für den BTag, die schlecht bei den Erststimmen abschnitten, lediglich deshalb einziehen, da sie über die Landesliste bequem abgesichert sind?
Bei der BTWahl erhielten Sie bei den Erststimmen etwas mehr als 3 Prozent - damit besitzen Sie persönlich keine wirklich demokratische Legitimation, in den BTag zu kommen: weil der Großteil der Wähler Sie persönlich offenkundig ablehnt.
Nur deshalb, weil Sie parallel oben auf der Landesliste standen, konnten Sie schlussendlich einziehen - nur deshalb, weil Sie sich INNERHALB IHRER PARTEI durchsetzen konnten; hierüber konnte also der Großteil der Wähler nicht mitbestimmen.
Vielleicht wäre darüber nachzudenken, das parallele Kandidieren (sowohl Erst- als auch Zweitstimme) zu verbieten. Jedenfalls scheint es fraglich, ob ein solches Vorgehen der Demokratie nicht eher schade als nützt.
Sollte nicht eher das Prinzip gelten: "Entweder, oder?"
Wenn nein: Warum Ihrer Ansicht nicht?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
56.097 Wählerinnen und Wähler in Thüringen haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrer Zweitstimme gewählt. Mit diesem demokratischen Votum hat Katrin Göring-Eckardt über den ersten Listenplatz ihrer Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Daher befürwortet es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag auch, dass das so bleibt.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/abgeordnete/
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt