Sollte das gleichzeitige Kandidieren in Wahlkreis und auf Landesliste unterbunden werden?
Sie kamen nur deshalb in den BT, weil Sie über die Landesliste abgesichert waren.
Über die Anordnung der Landesliste kann die Wählerschaft nicht entscheiden, sondern nur eine Partei.
Sind Ihrer Meinung ca. 3% Erststimmenergebnis eine ausreichende Legitimation für ein Mandat?
Sollte es nicht untersagt werden, gleichzeitig in Wahlkreis und auf der Liste zu kandidieren?
Ihr schlechtes Abschneiden im Wahlkreis deutet jedenfalls darauf hin, dass der weit überwiegende Teil der Wähler Sie nicht im Bundestag sehen wollte…
Es wirkt mehr als undemokratisch, gerade bei einem so schwachen Ergebnis.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
56.097 Wählerinnen und Wähler in Thüringen haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrer Zweitstimme gewählt. Mit diesem demokratischen Votum hat Katrin Göring-Eckardt über den ersten Listenplatz ihrer Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Daher befürwortet es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag auch, dass das so bleibt.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/abgeordnete/
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt