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Sören Pellmann
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Frage von Nikolaus A. •

Das BSW verlangt eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Das BVG hat dem Wahlprüfungsausschuss auferlegt, in "angemessener Frist" zu entscheiden. Wie lange ist für Sie als Ausschussmitglied angemessen?

Sehr geehrter Herr Pellmann,

anbei die Begründung des Einspruchs, welche das BSW veröffentlicht hat:

https://bsw-vg.de/wp-content/uploads/2025/08/BSW-Wahleinspruch_Erwiderung-auf-die-Stellungnahmen-der-Landeswahlleiter_.pdf

Sowie ein Artikel in der FAZ vom 03.09.2025, in welchem zwei Politikwissenschaftler die Nachzählung als politisch und juristisch zwingend ansehen:

https://zeitung.faz.net/faz/geisteswissenschaften/2025-09-03/der-wahlkrimi-ist-noch-nicht-aus/1203906.html

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für ihre Frage. Es gibt keine Fristen für die Bearbeitung von Einsprüchen an den Wahlprüfungsausschuss. Leider hat sich die Konstituierung des Ausschusses etwas in die Länge gezogen und die Einsprüche werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Ausschuss zügig arbeitet und eine Überprüfung aller Wahlbeschwerden so schnell wie möglich erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann

 

 

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