Als Mitglied des Wahlprüfungsausschuss: Wäre es unter den gegebenen Umständen nicht im Interesse des öffentlichen Vertrauens in das Wahlergebnis, eine zeitnahe Neuauszählung zu veranlassen?
Ich verfolge den Fortgang des Wahlprüfungsverfahrens mit großem Interesse und habe den Eindruck, dass sich die Prüfung der betreffenden Ergebnisse über einen ungewöhnlich langen Zeitraum erstreckt. In einer Demokratie ist Transparenz gerade in solchen Verfahren von zentraler Bedeutung, und ich frage mich, welche konkreten Schritte aktuell noch ausstehen und welche Gründe für die Verzögerung bestehen.
Siehe: https://www.deutschlandfunk.de/politikwissenschaftler-fordern-neuauszaehlung-der-bundestagswahl-100.html
Siehe auch: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-2bvr95725-wahlpruefung-untaetigkeit-bundestag-verfassungsbeschwerde-oefffentliches-interesse

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage.
Der Kontakt zu den Mitbürgern liegt mir sehr am Herzen. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Sehr gerne bin ich für den Dialog mit Ihnen unter meiner E-Mail-Adresse ansgar.heveling@bundestag.de jederzeit erreichbar und freue mich, wenn Sie mich hier direkt kontaktieren. Dabei bemühe ich mich, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzugehen. Sehr gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB