Antwort 20.09.2021 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Allerdings fällt die Bildung in den Hoheitsbereich der Länder, einschließlich der Frage der Beschäftigungsart und Bezahlung der Lehrer:innen.
Wer ein Nettovermögen ab zwei Millionen Euro hat, soll mit einem Prozent besteuert werden. Wer mehr als eine Milliarde Euro besitzt, soll zwei Prozent zahlen.
Eine Einheitsversicherung und Schritte dahin lehnen wir als Union ab.