Antwort 11.11.2024 von Armand Zorn SPD
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben. Wie in meiner letzten Antwort geschildert, halte ich die Abschaffung des Sprachnachweises zur Einreise und die Ermöglichung des Spracherwerbs in Deutschland für absolut sinnvoll - sowohl für die Betroffenen, als auch aus Integrationsgesichtspunkten.
Dass die Zielmarke, die Sie erwähnen, unter den aktuellen Bedingungen schwer zu erreichen ist, ist allen bewusst. Trotzdem werden alle Anstrengungen unternommen, um das ambitionierte Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr zu erreichen.