Antwort 10.05.2024 von Katja Hessel FDP
Die Änderung wurde damals durch einen Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Finanzausschuss eingebracht
Die Änderung wurde damals durch einen Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in den Finanzausschuss eingebracht
Wir Freie Demokraten haben gegen diesen Änderungsantrag gestimmt und werden uns weiterhin dafür einsetzen, diese Regelung wieder abzuschaffen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind dann auf alle offenen Fälle nicht mehr anwendbar.