Frage von Philip H. • 28.08.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nach unserem Kenntnisstand sind seitens der Ampel wohl tatsächlich Nachzahlungen für in den letzten Jahren verfassungswidrig besoldete Bundebeamte geplant, um die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 4.5.2020 zu erfüllen.
nach unserem Kenntnisstand sind seitens der Ampel wohl tatsächlich Nachzahlungen für in den letzten Jahren verfassungswidrig besoldete Bundebeamte geplant, um die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 4.5.2020 zu erfüllen.
Die Bedarfsplanung basiert auf regionalen Besonderheiten der einzelnen Landkreise in Thüringen, wie etwa der Einwohnerzahl. Allerdings sind die Arztpraxen innerhalb eines Planungsbereichs oft ungleichmäßig verteilt, was in bestimmten Regionen zu einer hohen Patientenbelastung und damit zu längeren Wartezeiten führt.