Frage von Chris S. • 04.12.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.
1. Wir müssen Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem brutalen Angriffskrieg Putins fliehen, bei uns versorgen. Deshalb bekommen sie staatliche Unterstützung, auch wenn sie nicht in unser Sozialsystem eingezahlt haben.