Wie ist die geplante Grundsicherung und die Verschärfung im Asylverfahren mit den Aufgaben des Sozialstaats zu vereinbaren? Wem dienen Sie: den Superreichen oder den Bürgern in Ihrem Wahlkreis?
Werter Herr Rouenhoff,
die geplante Grundsicherung droht mehr Schaden als Nutzen zu bringen. Die Kürzung von Unterkunftskosten und Sanktionen könnten Betroffene in die Obdachlosigkeit treiben (https://www.freitag.de/autoren/janina-luett/neue-grundsicherung-ist-ein-sozialpolitischer-skandal-schlimmer-als-hartz-iv).
Auch die neue Praxis im Umgang mit Flüchtlingen droht zu unwürdigem Leben (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dublin-fluechtlinge-leistungen-un-100.html).
Wie ist die geplante Grundsicherung und die Verschärfung im Asylverfahren mit den Aufgaben des Sozialstaats zu vereinbaren, der soziale Sicherheit und ein Leben in Würde (Sicherung des Existenzminimums) zu gewährleisten hat?
Zugleich sollen Sie der Superreichen-Lobby Tipps zu Steuersenkungen gegeben haben (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/10/reiche-beraet-reiche/). Wie rechtfertigen Sie dies gegenüber den Bürgern in Ihrem Wahlkreis?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme Ihre Kritik zur Kenntnis, möchte aber Ihre Darstellung deutlich zurückweisen, dass die Bundesregierung das Existenzminimum gefährde oder eine Politik für „Superreiche“ statt für Bürgerinnen und Bürger betreibe.
Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in Not zu helfen und ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Das bleibt auch mit der neuen Grundsicherung der Maßstab. Zugleich hat der Sozialstaat die Aufgabe, Menschen möglichst schnell wieder in Arbeit zu bringen.
Die neue Grundsicherung ist keine Absage an soziale Sicherheit. Vielmehr verbindet sie Unterstützung mit klaren Mitwirkungspflichten. Wer Hilfe braucht, bekommt sie weiterhin. Wer aber arbeiten kann, zumutbare Angebote wiederholt ablehnt oder sich dauerhaft der Mitwirkung entzieht, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist keine Entwürdigung, sondern Ausdruck von Fairness gegenüber denjenigen, die das System durch ihre Arbeit und Steuern tragen.
Auch bei den Unterkunftskosten geht es nicht darum, Menschen in Obdachlosigkeit zu treiben. Es geht darum, unverhältnismäßig hohe Kosten zu begrenzen und zugleich Schutzmechanismen zu erhalten. Die Jobcenter müssen Einzelfälle prüfen, Härten berücksichtigen und besonders sensible Lebenslagen beachten.
Zum Asylverfahren gilt für mich ebenso klar: Menschenwürde und Existenzminimum sind zu achten. Gleichzeitig muss ein Rechtsstaat aber auch durchsetzen können, wer für ein Asylverfahren zuständig ist und wer bleiben darf und wer nicht. Ein Asylsystem, das Zuständigkeiten nicht klärt und Entscheidungen nicht umsetzt, verliert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, etwa bei der Unterbringung, in den Schulen und Kitas sowie mit Blick auf kommunale Leistungen.
Selbstverständlich gilt es, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu beachten. Daraus folgt aber nicht, dass Deutschland auf Ordnung, Steuerung und Begrenzung in der Migrationspolitik verzichten muss. Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen, wenn der Staat handlungsfähig bleiben soll.
Mit freundlichen Grüßen

