Frage von Felix H. • 18.04.2025

Antwort ausstehend von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.