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Frage von Kurt M. •

Wann werden hinsichtlich Verteilung von Prozesskosten die dringend erforderlichen Ergänzungen im Wohnungseigentumsgesetz vorgenommen?

Durch die Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz zum 01.12.2020 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, muss jetzt aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Die Aussicht, dass Eigentümergemeinschaften obsiegende Kläger von den Prozesskosten von Anfechtungsverfahren befreien, sind Null. § 16 Abs. 2, Satz 2 WEG wird vielmehr dazu missbraucht, um Kläger von Anfechtungsverfahren zusätzlich in anderen Bereichen finanziell zu benachteiligen.

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