Danny Eichelbaum 2024
Danny Eichelbaum
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Frage von Felix H. •

Wie beurteilen Sie das bisherige IT-Outsourcing in der Landesjustiz und anderen Bereichen kritischer Infrastrukturen, u.a. im Sinne institutioneller (richterlicher & justizieller) Unabhängigkeit?

S.: Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt, Berlin: Verfassungsbooks: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH, 2025 (https://verfassungsblog.de/wp-content/uploads/2025/12/ZillessenBrandauLaude_DasJustizProjekt_2025.pdf), dort im Beitrag von Lennart Laude und Janos Richter auf S. 272 ff. zu „IT-Infrastruktur“:

„Bislang wurde das Missbrauchspotenzial der IT-Infrastruktur der Justiz – soweit ersichtlich – international kaum diskutiert und untersucht. Im Rahmen aktueller Diskussionen zur digitalen Souveränität der EU wurde das Szenario eines „kill switch“ aufgeworfen, bei dem die US-Administration amerikanische Tech-Konzerne anweist, ihre Services für Kunden in der EU einzustellen.“ S. 276 a.a.O.

Der offizielle dänische Umstieg auf dezentrale open-source-Lösungen:

https://interoperable-europe.ec.europa.eu/collection/open-source-observatory-osor/news/denmark-embraces-open-source-software

Zum deutschen Forschungsstand aus 2019: https://tinyurl.com/yuzpt9xc

Danny Eichelbaum 2024
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12.1.2025. Ich lehne das Outsourcing bei justiziellen Kernaufgaben grundsätzlich  ab.

Die Justiz ist Teil der verfassungsrechtlich geschützten dritten Gewalt. Ihre institutionelle und richterliche Unabhängigkeit darf nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch und technisch zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt werden. IT-Systeme sind heute integraler Bestandteil richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit – sie sind damit kein bloßes Hilfsmittel, sondern Teil der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.

Ein Outsourcing zentraler IT-Infrastrukturen der Justiz birgt erhebliche Risiken. Es erschwert  u.a.die volle staatliche Kontrolle über Daten, Systeme und Zugriffsrechte.

Für mich gilt daher:

Die IT der Justiz gehört in staatliche Hand.

Hoheitliche IT-Systeme der Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen vollständig vom Staat betrieben, gesteuert und verantwortet werden. Dazu zählen insbesondere Fachverfahren, Datenhaltung, Systemadministration sowie sicherheitsrelevante Infrastruktur. Kritische Infrastrukturen dürfen nicht marktabhängig organisiert sein.

Statt IT-Outsourcing brauchen wir:

  • den konsequenten Ausbau landeseigener IT-Strukturen,
  • eine Stärkung staatlicher IT-Dienstleister,
  • sowie attraktive Rahmenbedingungen, um qualifizierte IT-Fachkräfte dauerhaft für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Effizienzüberlegungen oder kurzfristige Kostenvorteile können und dürfen kein Argument sein, wenn es um die Unabhängigkeit der Justiz, Datensouveränität und das Vertrauen in den Rechtsstaat geht.

Hier hat staatliche Verantwortung Vorrang vor Auslagerung.

Mit freundlichen Grüßen

Danny Eichelbaum


 

 


 

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