Frage von Christoph T. • 29.06.2024

Antwort ausstehend von Marc Vallendar AfD
Am Mittwoch wird mein Kollege Sebastian Schlüsselburg im Ausschuss Recht in der Aktuellen Viertelstunde eine Frage dazu stellen: „Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft Maja T. trotz Kenntnis des beim BVerfG anhängigen und im Ergebnis einstweilig erfolgreichen Antrages nach Ungarn ausliefern lassen?“
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Die Türkei kommt nicht in den Recall.
Sie sollten bei Ihrer Kritik nicht übersehen, dass Ungarn im Einklang mit den anderen Mitgliedstaaten den Weg für wichtige Beschlüsse der EU freigemacht und mitgetragen hat: