Antwort 22.04.2024 von Katrin Staffler CSU
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.
Über die Finanzierung der Familienstartzeit gibt es noch keine abschließende Einigung.
Minister Pistorius, den ich kürzlich in der Bundeswehrsportschule in Warendorf sprechen konnte, hat, im Gegensatz zu vielen anderen aus der SPD, die Zeichen der Zeit erkannt.
Wir haben uns als Koalition auf andere Maßnahmen zum Schutz des Klimas verständigt.