
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die EU-weite Verlängerung von Garantiefristen war ein großer verbraucherschutzrechtlicher Fortschritt der letzten Jahre.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die EU-weite Verlängerung von Garantiefristen war ein großer verbraucherschutzrechtlicher Fortschritt der letzten Jahre.
Die gesamte Bundesregierung verfolgt das Ziel der Stärkung unseres demokratischen Gemeinschaftsgefühls. Traditionelle Feierlichkeiten und Festakte zu nationalen Feier- und Gedenktagen, wie dem Tag der Deutschen Einheit, oder dem kürzlich veranstaltetem großen Demokratiefest zum 75. Jahrestag unseres Grundgesetzes, sind hier beispielhaft zu nennen.
Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose.
Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.