Antwort 27.03.2024 von Paul Ziemiak CDU
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.
Es gibt keine Minderung der Grundsicherung.
Durch diese Neufassung wurden die früheren Freibeträge zusammengefasst und gleichzeitig erhöht.