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Hubertus Heil
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Frage von Frank S. •

Für das Jahr 2025 sieht die Bundesregierung eine Nullrunde bei der Erhöhung des Bürgergeldes vor?

Sehr geehrter Herr Heil,

Ich beziehe aktuell Bürgergeld und habe mich nach und nach von meinem sozialen Umfeld abgewandt, da ich mich von Freunden und Bekannten z. B. für Kino- oder Theaterbesuch und anderen gemeinsammen Unternehmungen nicht immer einladen lassen möchte.

Trotz der sinkenden Inflation werden die Preise aber 2025 trotzdem steigen.

Über die geplante Nullrunde für 2025 haben sich der DGB und viele Sozialverbände ja schon sehr negative geäußert, was aber wohl keinen Einfluß auf die Entscheidung UNSERER Regierung haben wird.

Haben Sie persönlich oder eine andere Person aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mal Gespräche mit Beziehern von Bürgergeld geführt oder vllt. sogar mal ein Selbstversuch über einen längeren Zeitraum als "Bürgergeld-Empfänger" geführt?

Für Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Als Bundesminister für Arbeit und Soziales führe ich auch immer wieder persönliche Gespräche mit Menschen im Bürgergeld-Bezug. Ich kann nachvollziehen, dass es herausfordernd ist, über längere Zeit Bürgergeld zu beziehen. Auch deshalb haben wir mit dem Bürgergeld-Gesetz u.a. einen stärkeren Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung gelegt, um Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen und so die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder sogar zu überwinden. 

Die Berechnung der Höhe der Regelbedarfe ist gesetzlich festgelegt - ich möchte sie Ihnen im Folgenden etwas detaillierter darlegen: 

Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung. Mit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Fortschreibung um einen zusätzlichen Berechnungsschritt ergänzt, in dem vereinfacht ausgedrückt die aktuelle Preisentwicklung für die Zukunft zusätzlich berücksichtigt wird. Zusammen mit der starken Inflation führte der neue Fortschreibungsmechanismus dazu, dass es in den Jahren 2023 und 2024 zu sehr deutlichen Erhöhungen der Regelbedarfe gekommen ist. Die tatsächlich im Jahr 2024 eingetretene Preisentwicklung liegt jedoch deutlich niedriger als rechnerisch unterstellt. Dies hätte für das Jahr 2025 ein Absinken der Regelbedarfe bewirkt. Dies wird durch einen gesetzlichen Besitzschutz verhindert, so dass der Regalbedarf der Stufe 1 in 2025 weiterhin bei 563 Euro liegt. 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Verfahren zur Ermittlung und Fortschreibung der Regelbedarfe wiederholt eingehend befasst. Es hat das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung und damit letztlich die Höhe der Regelbedarfe als verfassungsgemäß angesehen. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht eindeutige Vorgaben zur Regelbedarfsermittlung festgelegt. An diese Vorgaben ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesgesetzgeber gebunden. Ermittlung und Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgen somit weder willkürlich noch nach finanzieller Verfügbarkeit, sondern basieren auf einem transparenten, gesetzlich vorgegebenen Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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