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Hubertus Heil
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Frage von Herbert D. •

Werden Sie sich für eine Erhöhung des Bürgergeldes sowie der Löhne, der Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten und Stärkung der gesetzlichen Rente einsetzen?

Werter Herr Heil,

aus Ihrem Lebenslauf entnehme ich, dass Sie nie in der freien Wirtschaft tätig waren. Wieso meinen sie die Arbeiter, die wahren Leistungsträgern in diesem Land, vertreten zu können?

Denn neue Zahlen zeigen: Viele Menschen in Deutschland haben kaum genug Geld zum Leben – trotz Arbeit (https://www.fr.de/wirtschaft/existenzminimum-arm-armut-lohn-niedriglohn-arbeit-mindestlohn-die-linke-zr-93295311.html). Werden Sie sich für die Trockenlegung des Niedriglohnsektors einsetzen und somit der Subvention von Arbeit eine Absage erteilen?

Werden Sie sich für eine Erhöhung des Bürgergeldes einsetzen, dass laut einer Studie zu gering ist

(https://www.gegen-hartz.de/news/unter-verschluss-gehaltene-studie-zeigt-dass-buergergeld-regelsaetze-zu-niedrig-sind)?

Werden Sie sich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung (https://rentenbescheid24.de/kanzler-scholz-verspricht-ende-doppelverbeitragung-bei-betriebsrenten/) und für die Stärkung der gesetzlichen Rente stark machen?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Im Niedriglohnbereich haben wir 2015 mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eine absolute Lohnuntergrenze eingeführt, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen schützt. Der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro stellt sicher, dass ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter bei einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ein Monatseinkommen oberhalb der derzeit geltenden Pfändungsfreigrenze erzielt. Sofern Menschen trotz Beschäftigung auf Bürgergeld angewiesen sind, kann dies vor allem auf geringe Wochenarbeitszeiten, nicht erwerbstätige Haushaltsmitglieder (z.B. Kinder) und hohe Wohnkosten zurückzuführen sein. 

Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme und damit auch das Bürgergeld gewährleisten das im Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum. Dies gilt auch für die Regelbedarfe als Bestandteil der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Unabhängig davon wird in der von Ihnen angeführten Studie selbst - anders als auf der zitierten Website - die Höhe des Regelbedarfs nicht in Zweifel gezogen. Die Studie diente allein als ernährungsmedizinische Grundlage für die neuen Empfehlungen zum ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, der die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen abweichenden Ernährung deckt.

Zum Thema Doppelverbeitragung: Seit 2020 werden Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten erst ab dem ersten Euro oberhalb eines Freibetrags fällig. Diese Neuregelung führt dazu, dass 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags zahlen. Meines Erachtens ist damit in dem schwierigen und umstrittenen Themenfeld ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden, der zum einen den Forderungen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit entgegenkommt, der zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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