Antwort 10.01.2025 von Esther Dilcher SPD
Sehr geehrter Herr W.
Sehr geehrter Herr W.
Der Wissenschaftliche Dienst hat hierzu eine Ausarbeitung gefertigt, die allerdings schon aus dem Jahr 2017 ist:
Der Sonderstatus der Beamten ist im Grundgesetz normiert.
Die Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte Leistung, die der Existenzsicherung dient und damit nachrangig ist; das heißt, dass leistungsberechtigt (nur) derjenige ist, der seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann