Warum wird die Rentenerhöhung mit der Grundsicherung verrechnet. Das ist unsozial und ungerecht.
Guten Tag!
Ich bin 75 J alt und seit 10J Grundsicherungsempfänger. Meine Rente beträgt zur Zeit 510E. Bedingt durch einen schweren Unfall mit Folgedchäden.
Weil eine Rentenerhöhung mit der Grundsicherung verrechnet wird, schlägt die Inflationsrate bei mir voll zu. Die mittlere Inflationsrate betrug in den letzten 10Jahren 2,2%. Mein verfügbares Einkommen hat sich dadurch in 10Jahren um 22% verringert. Da muss man sich doch nicht wundern das immerehr Rentner zur Tafel gehen müssen.
WARUM BEENDET MAN DIESE UNSOZIALE VERRECHNUNG NICHT?
Ich bitte freundlichst um eine Antwort.
Gruß
D. W.

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte Leistung, die der Existenzsicherung dient und damit nachrangig ist; das heißt, dass leistungsberechtigt (nur) derjenige ist, der seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten versagen. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher auf Leistungen der Grundsicherung im Alter anzurechnen. Dies gilt auch für die Erhöhung der Rente durch die jährliche Rentenanpassung.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB