
(...) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Verbraucher*innen vor unrechtmäßigen Praktiken und Forderungen zu schützen, auch und gerade in der sehr komplexen Angelegenheit des Wohnungskaufs. (...)
(...) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Verbraucher*innen vor unrechtmäßigen Praktiken und Forderungen zu schützen, auch und gerade in der sehr komplexen Angelegenheit des Wohnungskaufs. (...)
(...) Da Sie sich in den Notarverträgen mit der Berücksichtigung der Toleranzgrenze und der geltenden Wohnflächenverordnung einverstanden erklärt haben, sehe ich in diesem Zusammenhang wenig Handlungsspielraum. (...)
(...) dass eine Einschränkung der Tauglichkeit der Wohnung und damit ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht erst dann besteht (...)
Gerade auch eine kluge und gerechte Wohnraumpolitik kann mit den Bedarfen der Energiewende harmonisiert werden.
Eine gesetzlich klar geregelte Form für die Wohnflächenberechnung, verbunden mit dem auch im Schreiben zitierten Vorschlag, die Wohnfläche bei der Übergabe verbindlich abzunehmen, würde Wohneigentümer*innen schützen und für Rechtssicherheit zwischen Bauträgern und Käufer*innen sowie bei der eventuellen Vermietung der gekauften Wohnung sorgen.
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)