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Die Einführung der pauschalen Beihilfe, als Zuschuss zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte dient, ist wichtig und geplant.
Leider fällt meine Antwort nicht anders aus als vor sechs Monaten: die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation, der auch den Alimentativen Ergänzungszuschlag enthält, dauert noch immer an.
Klar ist: Massenverfahren mit vielen tausend Klägerinnen und Klägern sind eine Herausforderung für die Justiz.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.